Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach schulischer Vorbildung

Die Erfassung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk erfolgt nach der schulischen Vorbildung der Auszubildenden. In der Detailauswertung wird sie nach regionaler Gliederung und Berufen dargestellt. Diese finden Sie als Download geordnet nach Berufsgruppen. Die Gruppen I bis VII beinhalten Gewerke/Berufe der Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Gruppe der "kaufmännischen Ausbildungsberufe" enthält die Berufe Fachverkäufer/in im Lebens- bzw. Nahrungs-)mittelhandwerk, Automobilkaufmann/frau, Kaufmann/frau für Bürokommunikation sowie Bürokaufmann/frau.

In der Gruppe der "Sonstigen Ausbildungsberufe" finden sich Ausbildungsberufe der Anlage B2 der Handwerksordnung als auch weitere Berufe, die nicht auf der Basis der Handwerksordnung erlassen wurden, wie z. B. Ausbau-, Hochbau-, Tiefbaufacharbeiter, Fotomedienlaborant, Zerspanungsmechaniker u.v.m.

Als letzte Gruppe werden die Behinderten-Ausbildungsberufe  aufgeführt.

 

Kontakt

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    • Katja Kaule
    • Wirtschafts-und Umweltpolitik
    • Kaule@zdh.de
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