Vor der Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004 waren die Anlagen A und B1 im Vollhandwerk zusammengefasst (alle Gewerke dieser Anlage waren zulassungspflichtig), die Anlage B2 wurde als handwerksähnliches Gewerbe geführt (zulassungsfreie Gewerbezweige). Die Anlage A einfache Tätigkeiten gibt es nicht. Zur besseren Vergleichbarkeit mit Daten ab 2004 werden die Betriebsstatsitiken nach den Anlagen lt. Novellierung der HwO 2004 ausgewiesen. Anlagen A, B1 und B2
Folgende Tabellen und Grafiken finden Sie hier zum Download:
Betriebsbestand im Handwerk nach Gewerken / Gewerbezweigen - 1. Halbjahr 2001
Handwerk Anlage A
(bis 31.12.2003 zulassungspflichtiges Vollhandwerk)
Gliederung lt. HWO
Gliederung lt. Konjunkturberichtserstattung
Handwerk Anlage B1
(bis 31.12.2003 zulassungspflichtiges Vollhandwerk)
Gliederung lt. HWO
Gliederung lt. Konjunkturberichtserstattung
Handwerk Anlage B2
(handwerksähnliches Gewerbe)
Gliederung lt. HWO
Gliederung lt. Konjunkturberichtserstattung
Kontakt
- Betriebsstatistik
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- Wirtschafts-und Umweltpolitik
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- Ausbildung/Bildung
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- Berufliche Bildung
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