Die Statistik der Fortbildungsprüfungen als Bestandteil der Weiterbildungsstatistik wird nach Teilnehmern, Bestehen und Wiederholung unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Merkmale ermittelt.
In der Statistik der Fortbildungsprüfungen werden berücksichtigt :
Fortbildungsregelungen erlassen nach § 53 sowie § 81 BBiG bzw. § 42 Abs. 1 HwO (Kammerregelungen) als auch Fortbildungsregelungen erlassen nach § 54 sowie § 81 BBiG bzw. § 42 Abs. 2 HwO sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen (außer Regelungen für die Meisterprüfung nach § 45 HwO).
Statistik der Fortbildungsprüfungen
Kontakt
- Betriebsstatistik
- Katja Kaule
- Wirtschafts-und Umweltpolitik
- Kaule@zdh.de
- Tel.: 030-20619266
- Ausbildung/Bildung
- Mirko Wesling
- Berufliche Bildung
- wesling@zdh.de
- Tel.: 030-20619 302