Statistik der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge

Sie befinden sich im Bereich der Statistik der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse im Handwerk für das Jahr 2013. Diese untergliedert sich in Auswertungen im Detail, Länder, Berufegruppen und Berufe unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Kennziffern und sowie dem Zeitpunkt der Vertragslösung sowie die zehn beliebtesten Ausbildungsberufen . Sie finden auch Zeitreihen nach regionaler Gliederung oder nach Ausbildungsberufen (s. Navigationsleiste links).

Entwicklung der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse 2013:

Anlage/Berufegruppe Vorzeitige Vertragslösungen

Relative Veränderung
[%]

Relative Veränderung
[absolut]
A 43.056 0,3 % 133
B1 2.357 -5,5 % -136
B2 368 -10,0 % -41
Kaufmännische Berufe 6.473 -5,4 % -368
Sonstige Berufe 1.360 -4,4 % -62
Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen 928 -13,6 % -146
Insgesamt 54.542 -1,1% -620

 

 

Vorzeitige Vertragslösung muss kein Ausbildungsabbruch sein

Ein Ausbildungsvertrag kann aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, so während der Probezeit, nach der Probezeit aus wichtigem Grund sowie wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel des/der Auszubildenden. Außerdem kann das Ausbildungsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen ohne Angabe von Gründen oder wegen anderer Gründe, die beim Auszubildenden liegen (z. B. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildereignung), vorzeitig gelöst werden.

Statistisch werden alle vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse während des Berichtsjahres (Kalenderjahr) nachgewiesen. Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse, die zwar begonnen, aber bis zum Stichtag der Erhebung (31. Dezember) wieder gelöst wurden, werden grundsätzlich als vorzeitige Lösungen gezählt, jedoch nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge.

Die somit vorliegenden Angaben der Berufsbildungsstatistik erlauben keine Aussagen über den Verbleib der Auszubildenden und sind nicht einem Abbruch des Ausbildungsverhältnisses gleichzusetzen. Ob der Auszubildende anschließend einen neuen Ausbildungsvertrag abschließt, eine schuliche Ausbildung aufnimmt oder ein normales Arbeitsverhältnis eingeht, lässt sich aus der Berufsbildungsstatistik nicht entnehmen.

Kontakt

  • Betriebsstatistik
    • Katja Kaule
    • Wirtschafts-und Umweltpolitik
    • Kaule@zdh.de
    • Tel.: 030-20619266
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  • Ausbildung/Bildung