Die Statistik der Meisterprüfungen als Bestandteil der Weiterbildungsstatistik wird nach Teilnehmern, Bestehen und Wiederholung unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Merkmale für alle Gewerke der Anlage A und B Abschnitt 1 der Handwerksordnung ermittelt.
Ergänzend wird die Statistik der Teile I und II der Meisterprüfung nach Teilnehmer, Prüfungserfolg und Wiederholung erfasst.