Handwerk Anlage A

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(bis 31.12.2003 zulassungspflichtiges Vollhandwerk)

 
  • Handwerkliche Nebenbetriebe werden erst ab 2004 separat ausgewiesen.
  • Betriebe mit Inhabern aus den EU-Beitrittsländern (Beitritt ab 01.05.2004) werden erst ab 2005 erfasst.
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